Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz
 Einzelbegleitung in belastenden Lebensphasen

 

Es gibt Zeiten, in denen uns die gewohnten Wege nicht mehr tragen.
Wenn Gedanken kreisen, Gefühle überfordern oder der Alltag kaum noch zu bewältigen scheint – dann kann ein geschützter Raum helfen, wieder klarer zu sehen.

Als Heilpraktikerin für Psychotherapie biete ich Ihnen eine achtsame, zugewandte und psychologisch fundierte Begleitung – in Lebensphasen, in denen Stabilisierung, Orientierung und Selbstfürsorge besonders wichtig sind.

🧭 Mögliche Anliegen

  • Emotionale Erschöpfung, Überlastung
  • Stressbedingte Beschwerden
  • Ängste, Selbstzweifel oder Orientierungslosigkeit
  • psychosomatische Themen (z. B. Schlaf, Anspannung)
  • innere Unruhe, Entscheidungskrisen
  • achtsame Verarbeitung belastender Erfahrungen

🧘🏾‍♀️ Arbeitsweise

Ich arbeite achtsamkeitsbasiert, ressourcenorientiert und mit psychologisch fundierten Methoden. Im Mittelpunkt stehen Sie mit Ihrem individuellen Erleben – ohne Diagnosen oder starre Konzepte. Die Gespräche finden online oder telefonisch statt, in ruhiger, klarer Atmosphäre.

💬 Ablauf & Rahmen

Erstgespräch (30 Minuten): kostenlos & unverbindlich

Einzelsitzungen (60 Minuten): 90 €
(Selbstzahlerleistung, steuerfrei gemäß § 4 Nr. 14 UStG)

Ort: Online (per Zoom oder Telefon)

Vertraulichkeit: selbstverständlich

Frequenz: nach Absprache – einmalig, wöchentlich oder punktuell

📩 Kontaktaufnahme

Sie möchten prüfen, ob mein Angebot zu Ihnen passt?
Ich lade Sie herzlich zu einem kostenlosen Kennenlerngespräch ein. Schreiben Sie mir über das Kontaktformular oder per E-Mail.

 

💸 Kostenübernahme & Erstattung – auf einen Blick

Gesetzliche Krankenkassen (GKV):

Zusatzversicherungen für gesetzlich Versicherte:

Viele Anbieter bieten Heilpraktiker-Zusatztarife, die auch Psychotherapie nach HeilprG abdecken

Tarif muss vor Behandlungsbeginn abgeschlossen sein

Übliche Wartezeiten: 3 bis 8 Monate

Erstattung z. B. bis 500–2.000 € jährlich, je nach Tarif

Erstatten psychotherapeutische Leistungen durch Heilpraktiker:innen in der Regel nicht

Auch bei längerer Wartezeit auf einen Therapieplatz keine Kostenerstattung möglich

Das sogenannte Kostenerstattungsverfahren nach § 13 Abs. 3 SGB V gilt nur für approbierte Psychotherapeut:innen, nicht für HP Psych

Rechtlicher Hinweis:

Die Leistungen erfolgen im Rahmen der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie gemäß § 1 Heilpraktikergesetz (HeilprG)

Die Behandlung ist eine Selbstzahlerleistung und gemäß § 4 Nr. 14 UStG steuerfrei

Private Krankenversicherungen (PKV):

Häufig Erstattung möglich, abhängig vom gewählten Tarif

Leistungen müssen nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet werden

Erstattung meist 80–100 % der Kosten, oft bis zu einem festen Jahresbetrag

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mar
2020

🧠 Psychotherapeutische Einzelsitzungen (nach HeilprG)

Dieses Angebot richtet sich an Selbstzahler:innen. 

Bitte klären Sie vorab mit Ihrer Krankenkasse, ob eine Erstattung möglich ist.

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