Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz
Einzelbegleitung in belastenden Lebensphasen

Es gibt Zeiten, in denen uns die gewohnten Wege nicht mehr tragen.
Wenn Gedanken kreisen, Gefühle überfordern oder der Alltag kaum noch zu bewältigen scheint – dann kann ein geschützter Raum helfen, wieder klarer zu sehen.
Als Heilpraktikerin für Psychotherapie biete ich Ihnen eine achtsame, zugewandte und psychologisch fundierte Begleitung – in Lebensphasen, in denen Stabilisierung, Orientierung und Selbstfürsorge besonders wichtig sind.

🧭 Mögliche Anliegen
- Emotionale Erschöpfung, Überlastung
- Stressbedingte Beschwerden
- Ängste, Selbstzweifel oder Orientierungslosigkeit
- psychosomatische Themen (z. B. Schlaf, Anspannung)
- innere Unruhe, Entscheidungskrisen
- achtsame Verarbeitung belastender Erfahrungen

🧘🏾♀️ Arbeitsweise
Ich arbeite achtsamkeitsbasiert, ressourcenorientiert und mit psychologisch fundierten Methoden. Im Mittelpunkt stehen Sie mit Ihrem individuellen Erleben – ohne Diagnosen oder starre Konzepte. Die Gespräche finden online oder telefonisch statt, in ruhiger, klarer Atmosphäre.

💬 Ablauf & Rahmen
Erstgespräch (30 Minuten): kostenlos & unverbindlich
Einzelsitzungen (60 Minuten): 90 €
(Selbstzahlerleistung, steuerfrei gemäß § 4 Nr. 14 UStG)
Ort: Online (per Zoom oder Telefon)
Vertraulichkeit: selbstverständlich
Frequenz: nach Absprache – einmalig, wöchentlich oder punktuell
📩 Kontaktaufnahme

Sie möchten prüfen, ob mein Angebot zu Ihnen passt?
Ich lade Sie herzlich zu einem kostenlosen Kennenlerngespräch ein. Schreiben Sie mir über das Kontaktformular oder per E-Mail.
💸 Kostenübernahme & Erstattung – auf einen Blick
Gesetzliche Krankenkassen (GKV):
Zusatzversicherungen für gesetzlich Versicherte:
Viele Anbieter bieten Heilpraktiker-Zusatztarife, die auch Psychotherapie nach HeilprG abdecken
Tarif muss vor Behandlungsbeginn abgeschlossen sein
Übliche Wartezeiten: 3 bis 8 Monate
Erstattung z. B. bis 500–2.000 € jährlich, je nach Tarif
Erstatten psychotherapeutische Leistungen durch Heilpraktiker:innen in der Regel nicht
Auch bei längerer Wartezeit auf einen Therapieplatz keine Kostenerstattung möglich
Das sogenannte Kostenerstattungsverfahren nach § 13 Abs. 3 SGB V gilt nur für approbierte Psychotherapeut:innen, nicht für HP Psych
Rechtlicher Hinweis:
Die Leistungen erfolgen im Rahmen der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie gemäß § 1 Heilpraktikergesetz (HeilprG)
Die Behandlung ist eine Selbstzahlerleistung und gemäß § 4 Nr. 14 UStG steuerfrei
Private Krankenversicherungen (PKV):
Häufig Erstattung möglich, abhängig vom gewählten Tarif
Leistungen müssen nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet werden
Erstattung meist 80–100 % der Kosten, oft bis zu einem festen Jahresbetrag
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mar
2020

🧠 Psychotherapeutische Einzelsitzungen (nach HeilprG)
Dieses Angebot richtet sich an Selbstzahler:innen.
Bitte klären Sie vorab mit Ihrer Krankenkasse, ob eine Erstattung möglich ist.